Arztpraxis Dr. med. Martina Bida Fachärztin für Innere Medizin
Arztpraxis Dr. med. Martina BidaFachärztin für Innere Medizin

 

 

Ins Heim oder  daheim?

 

Es ist eine Gratwanderung, nicht jeder alte Mensch, der auf Hilfe angewiesen ist, muss ins Heim.

70 von 100 Pflegebedürftigen werden in Deutschland  zu Hause gepflegt.

Was steht Ihnen bei Pflege eines Angehörigen von der Pflegekasse zu?

 

 

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden. Wir erläutern Ihnen, wie Sie hierbei vorgehen sollten.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt.
  • Die Pflegekasse ist der zuständigen Krankenkasse angegliedert, Sie können also die gleichen Kontaktdaten nutzen.
  • Rufen Sie die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen, so früh wie möglich, da es dann auch früher Leistungen gibt.
  • Nach der Antragstellung wird die Pflegekasse tätig: Sie schickt Ihnen Unterlagen zu und lässt einen Gutachter zur Feststellung des Pflegegrades zu Ihnen nach Hause kommen. In Zeiten der Corona Pandemie geschieht dies per Telefon.
  • Um Leistungen erhalten zu können, müssen Sie mindestens zwei Jahre innerhalb der vergangenen zehn Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.

 

Wann sollte der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden?

 

Manchmal entsteht Pflegedürftigkeit plötzlich nach einem Ereignis, wie z.B. einem Schlaganfall. Häufig entwickelt sich Pflegebedürftigkeit jedoch schleichend. Sobald Sie den Eindruck haben, dass Sie oder Ihr Angehöriger regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man gar nichts mehr kann. Entscheidend ist die Frage, ob körperliche und / oder geistige Einschränkungen den Alltag erschweren.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Wer damit lange wartet, verschenkt möglicherweise Geld. Denn Leistungen gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.  Entscheidend für den Leistungsbeginn ist das Datum der Antragstellung, nicht der Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

 

 

Plegegrad

Geldleistung

 

Grad 1

0

 

Grad 2

316 Euro

 

Grad 3

545 Euro

 

Grad 4

924

 

Grad 5

924

 

 

Die Angaben müssen nicht aktuelle sein, bitte bei der Krankenkasse erfahren

 

 

 

 

Ab Pflegegrad 1  wird eine Hauswirtschaftshilfe gewährt, die Leistung ist von einem professionellen Hauswirtschafs-Dienst zu erbringen , dieser wird dann von der Pflegekasse bezahlt.

 

Wann Pflegegeld steuerfrei ist

 

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die steuerfrei an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Er oder sie kann es an nahe Verwandte weitergeben. Wenn sie das Geld nicht als Vergütung einer professionellen Pflegeleistung, sondern quasi als Dankeschön für die geleistete Hilfe erhalten, müssen auch sie keine Steuern bezahlen.

Zu den nahen Verwandten zählen:

  • Ehepartner, Lebenspartner, Verlobte
  • Bruder, Schwester
  • Neffen, Nichten
  • Eltern, Kinder
  • Pflegeeltern, Pflegekinder
  • Onkel, Tanten
  • Schwägerin, Schwager

Wenn der oder die Pflegende nicht näher mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie nicht sittlich zum Helfen verpflichtet sind. Sie müssen dann ihr erhaltenes Pflegegeld bei der Steuererklärung angeben und es muss auch der Minijobzentrale angezeigt werden.

 

Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld

 

Pflegesachleistung sind Hilfen, die ambulante Pflegedienste erbringen, wenn sie pflegebedürftige Menschen zu Hause unterstützen, damit sie ihren Alltag daheim bewältigen können. Pflegedienste rechnen im Regelfall direkt mit der Pflegekasse ab.

Was aber ist, wenn Sie auf der einen Seite einen professionellen Pflegedienst einsetzen, um beispielsweise morgens beim Aufstehen sowie bei der Tablettengabe zu helfen, aber auf der anderen Seite als Angehörige die pflegebedürftige Person darüber hinaus unterstützen?

In solchen Fällen wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gekürzt, zu dem die Sachleistungen in Anspruch genommen werden. Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld beim professionellen Pflegedienst, wieviel die Dienstleistung kostet, und lassen Sie sich dann von der Pflegekasse erklären, wie das Geld aufgeteilt wird.

 

Was ist, wenn Sie verreisen oder aus anderen Gründen nicht helfen können?

 

Natürlich können Sie als pflegender Angehöriger selbst einmal krank sein oder Sie möchten in den Urlaub fahren. In solchen Fällen werden Sie für Ersatz sorgen und zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst einsetzen. Man spricht hier von „Verhinderungspflege“, weil Sie verhindert sind. In solchen Fällen wird Pflegebedürftigen und Demenzkranken für bis zu 6 Wochen pro Jahr immerhin noch die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.

 

Was ist, wenn zeitweise Profis einspringen müssen?

 

Ein Pflegebedürftiger, der ansonsten mit leichter Unterstützung zu Hause gut zurechtkommt, kann zeitweise auch professionelle Pflege benötigen, zum Beispiel nach einer Krankheit oder einem Krankenhausaufenthalt. Für bis zu acht Wochen pro Jahr wird auch bei Kurzzeitpflege die Hälfte des Pflegegeldes weitergezahlt.

Nun doch ins Pflegeheim??

 

Voraussetzung ist eine Pflegestufe, mindestens Pflegegrad 1.

Adressen gibt es bei den Krankenkassen.

Die Kasse übernimmt  zwischen 770 und 2005 Euro monatlich je nach Pflegegrad. Im Schnitt ist mit einer monatlichen Zuzahlung von 1500 Euro zu rechnen.

 

Meine Tipps werden ständig aktualisiert, sprechen Sie mich auch in den Sprechstunden deshalb an, wenn Sie einen Angehörigen pflegen

 

 

 

Wir sind für Sie da

Druckversion | Sitemap
© Martina Bida