Arztpraxis Dr. med. Martina Bida Fachärztin für Innere Medizin
Arztpraxis Dr. med. Martina BidaFachärztin für Innere Medizin

Das Lebensende selbstbestimmen , die Patientenverfügung

 

 

Am effektivsten ist eine Versorgungsplanung  im gemeinsamen Gespräch mit Angehörigen und Hausarzt oder anderen Leistungserbringern.

Ein solches Dokument gilt nur für den Fall, dass eine Einwilligungsfähigkeit  fehlt., d.h. der Pat seinen Willen nicht mehr kund tun kann.

 

Versorgungsinstrumente:

  1. Patientenverfügung  : Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall einer fehlenden Einwilligungsfähigkeit werden geregelt, es ist kein Notar notwendig, sollte alle 5 Jahre aktualisiert werden , Vorlagen können benutzt werden
  2. Vorsorgevollmacht : Bestimmung von Vertrauenspersonen, die Entscheidungen  zu gesundheitlichen Angelegenheiten treffen können , eine genaue Absprache zwischen Verfasser  und Vollmachtnehmer ist wichtig
  3. DNR-Anordnung ( do not resuscitate  ) : das ist für den Verzicht auf Wiederbelebung, wird vom Arzt und Patient gemeinsam erstellt
  4. Betreuungsverfügung; Weisung des Amtsgerichtes bezüglich eines Betreuers für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit, kann auch von nicht geschäftsfähigen Patienten verfasst werden , kommt zum Einsatz, wenn eine bestimmte Person auf keinen Fall zum Betreuer werden will.
  5. Notfall-Behandlungsplan : Regeln und Absprachen zur Behandlung von Krisen , meist für Palliativ-Patienten 

 

Vorlagen können in der Arztpraxis zur Verfügung gestellt werden, aber auch aus dem Internet:

 

www.dialog-ethik.ch

 

Organspenderausweis: ist in unserer Praxis vorhanden, er gilt nur, wenn bei dem Pat der Hirntod festgestellt wurde.

 

Alle Instrumente sind wiederrufbar. Die Besprechung der Dokumente sind in unserer Praxis Service und keine IGEL-Leistung .

 

 

 

Wir sind für Sie da

Druckversion | Sitemap
© Martina Bida